Zurück zum BlogZwei Bauarbeiter in Warnwesten auf einer Rohbaudecke mit Bewehrungsstahl

Personaldienstleister Baubranche: worauf achten?

Ein Personaldienstleister für die Baubranche hilft Baufirmen, fehlende Fachkräfte zu finden — entweder durch Verleih (Zeitarbeit) oder durch Vermittlung in eine feste Anstellung. Für Betriebe des Baugewerbes ist diese Unterscheidung wichtiger als in jeder anderen Branche, weil der Verleih von gewerblichen Arbeitskräften dort gesetzlich stark eingeschränkt ist.

Wer nach einem Personaldienstleister für die Baubranche sucht, bekommt Angebote von Zeitarbeitsfirmen, Personalvermittlern und Personalberatern — oft auf derselben Ergebnisseite und mit ähnlichen Versprechen. Dieser Beitrag erklärt, was ein Personaldienstleister im Bau überhaupt darf, welche Modelle es gibt und an welchen Punkten Sie einen guten Anbieter erkennen.

Was macht ein Personaldienstleister für die Baubranche?

Er schließt die Lücke zwischen offenen Stellen und verfügbaren Fachkräften. In der Praxis gibt es drei Modelle. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt der Dienstleister die Leute selbst an und verleiht sie an Ihren Betrieb; Sie zahlen pro Stunde. Bei der Arbeitsvermittlung sucht der Dienstleister passende Kandidaten, der Arbeitsvertrag entsteht direkt zwischen Ihnen und dem neuen Mitarbeiter. Bei der Personalberatung geht es meist um Führungskräfte wie Bauleiter oder Poliere, die gezielt angesprochen werden. Alle drei laufen oft unter dem Sammelbegriff „Personaldienstleister“ — rechtlich und wirtschaftlich sind es völlig verschiedene Dinge.

Darf ein Personaldienstleister Bauarbeiter verleihen?

Nur in engen Ausnahmen. Paragraf 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bestimmt: Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Erlaubt ist sie nur, wenn allgemeinverbindliche Tarifverträge das vorsehen oder wenn der verleihende Betrieb selbst ein Baubetrieb ist und nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst wird wie Ihr Betrieb. Eine gewöhnliche Zeitarbeitsfirma erfüllt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht.

Für Sie als Bauunternehmer heißt das: Bietet Ihnen ein Personaldienstleister Maurer, Betonbauer oder Trockenbauer „zur Überlassung“ an, sollten Sie genau nachfragen, auf welcher Grundlage das geschieht. Das Risiko einer unzulässigen Überlassung tragen nicht nur der Verleiher, sondern auch Sie als Entleiher. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie den aktuellen Stand und Ihren konkreten Fall im Zweifel mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Innung.

Warum ist Arbeitsvermittlung im Bau oft der sauberere Weg?

Weil die Einschränkung aus Paragraf 1b AÜG für die Vermittlung nicht gilt. Der Dienstleister stellt die Fachkraft nicht selbst an, sondern bringt Sie und den Kandidaten zusammen. Danach ist er raus. Der neue Mitarbeiter gehört von Anfang an zu Ihrer Mannschaft, ist in Ihrer Sozialkasse gemeldet und hat keinen Grund, auf das nächste Angebot der Zeitarbeitsfirma zu warten. Für Betriebe, die ihre Kolonne dauerhaft verstärken wollen und keine Aushilfe für sechs Wochen suchen, passt dieses Modell in der Regel besser.

Woran erkennen Sie einen guten Personaldienstleister für die Baubranche?

An fünf Punkten, die Sie schon im ersten Gespräch prüfen können. Erstens: Er sagt Ihnen klar, ob er verleiht oder vermittelt — und warum sein Modell im Bau zulässig ist. Zweitens: Er kennt die Gewerke. Wer den Unterschied zwischen einem Trockenbauer und einem Stuckateur oder zwischen einem Anlagenmechaniker SHK und einem Elektroniker erst erklärt bekommen muss, schickt Ihnen die falschen Profile. Drittens: Er fragt nach mehr als der Stellenbezeichnung — nach Fahrtzeiten, Montageanteil, Führerschein, Arbeitszeiten und der Kolonne, in die der Neue kommt. Viertens: Er zeigt Ihnen Kandidaten zuerst anonymisiert und nennt Namen erst, wenn Sie Interesse haben. Fünftens: Er sagt vorher schriftlich, was passiert, wenn ein vermittelter Mitarbeiter in der Probezeit wieder geht.

Welche Warnsignale sollten Sie ernst nehmen?

Drei Muster tauchen immer wieder auf. Der Anbieter schickt ungefragt Dutzende Lebensläufe, ohne vorher Ihr Anforderungsprofil besprochen zu haben — das ist Masse, keine Auswahl. Er verlangt Geld, bevor ein Kandidat bei Ihnen angefangen hat. Oder er kann auf die Frage nach Paragraf 1b AÜG nicht antworten, bietet aber trotzdem gewerbliche Bauarbeiter im Verleih an. In allen drei Fällen lohnt es sich, weiterzusuchen.

Häufige Fragen

Ist Zeitarbeit im Baugewerbe grundsätzlich verboten? Nein, aber stark eingeschränkt. Für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist die Überlassung in Betriebe des Baugewerbes nach Paragraf 1b AÜG nur in den dort genannten Ausnahmen zulässig. Für kaufmännische oder technische Angestellte gilt die Einschränkung nicht in gleicher Weise.

Wer ist der Arbeitgeber bei einer Personalvermittlung? Sie. Der Arbeitsvertrag wird direkt zwischen Ihrem Betrieb und dem vermittelten Mitarbeiter geschlossen. Der Vermittler ist nach der Einstellung nicht mehr beteiligt.

Wie schnell kann ein Personaldienstleister Fachkräfte für den Bau liefern? Das hängt vom Gewerk, der Region und den Anforderungen ab. Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen nach dem ersten Gespräch eine realistische Einschätzung, statt pauschal „sofort“ zu versprechen.